Generalversammlung

Alle wichtigen Entscheidungen treffen die Genossinnen und Genossen der BürgerstromWest eG selbst. Dies geschieht in der Generalversammlung, der Versammlung aller Genossenschaftsmitglieder. Hier werden Beschlüsse gefasst, die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats gewählt, über die Verwendung eines Jahresüberschusses beschlossen und vieles mehr. Jede Genossin und jeder Genosse hat dort eine Stimme, unabhängig davon, wie hoch die jeweilige Beteiligungssumme ist. Eine Genossenschaft setzt damit voll auf Demokratie und verhindert, dass große Investoren sich gegen die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger durchsetzen können.

Die Generalversammlung ist in den §§ 26 bis 36c der Satzung geregelt.